Mittwoch, 12. September 2012

ESM unter Vorbehalt durch BVerfG genehmigt

 :-(

Haftung der Bundesrepublik Deutschland im ESM muss auf die € 190.000.000,-- beschränkt bleiben.
Die weiteren Ausfuehrungen sind erst auf Basis des schriftlichen Urteils moeglich.
Grundsaetzlich ist dieses Urteil fuer mich als Klaeger unbefriedigend.




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