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Mittwoch, 12. September 2012

ESM unter Vorbehalt durch BVerfG genehmigt

 :-(

Haftung der Bundesrepublik Deutschland im ESM muss auf die € 190.000.000,-- beschränkt bleiben.
Die weiteren Ausfuehrungen sind erst auf Basis des schriftlichen Urteils moeglich.
Grundsaetzlich ist dieses Urteil fuer mich als Klaeger unbefriedigend.




BVerfG zu ESM auf Phoenix

Wer die Entscheidung live sehen möchte kann dies auf Phoenix tun.