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Donnerstag, 1. Mai 2014

Steuermittel oder: Wie unser Geld rechtswidrig verplempert wird.

Wie dem Focus unter dem Titel "Keine zulässige Maßnahme" zu entnehmen ist, sind wieder einmal über € 1.100.000,-- 'verbraucht' worden, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gab.
Diesmal war es das Ministerium von Ministerin Nahles (SPD), welches sich zu einer millionenschweren Werbekampagne für die Rentenreform entschlossen hatte, obwohl dafür keine Mittel frei gegeben waren.
Statt sich aber zu entschuldigen, mit Steuermitteln nicht sorgsam um gegangen zu sein, meint Frau Nahles auf Anfrage, "Die Richtlinien seien "zu restriktiv". Und überhaupt: Die Kampagne sei „sachlich notwendig und zeitlich unaufschiebbar“". Oder, frei nach ihrer Gesangseinlage im Bundestag:
Ich bau mir meine Welt, lalalalala, wie sie mir gefällt...

Ich verstehe nicht, warum man Steuerhinterzieher einsperrt, Steuerverschwender aber ungeschoren davon kommen lässt. Das Ergebnis ist das selbe:
Es steht der Allgemeinheit weniger Geld zur Verfügung, über welches die Politik verfügen kann.
Oder andersrum: Alle ehrlichen Bürger zahlen deshalb mehr Steuern als nötig. Auch meine Leser.

Burger King - Wallraff - Restaurants der Yi-Ko-Holding. Teil 2

'Der Politik', hier also unserer Arbeitsministerin Nahles (SPD) möchte ich folgendes mitgeben:
Wer hart arbeitet, um seiner Familie ohne fremde Unterstützung ein ordentliches Leben zu ermöglichen, verdient es, ordentlich behandelt zu werden. Wenn Arbeitnehmer, wie hier in der Yi-Ko-Holding dokumentiert, gleich mehrfach übervorteilt werden, muss die Politik der Exekutive Möglichkeiten an die Hand geben, dies unverzüglich nachhaltig zu unterbinden:

  • Alle Zeiten, die aus rechtlicher Sicht zur Arbeitszeit zählen, müssen auch entlohnt werden.
  • Tricks mit Teilzeit Verträgen in Kombination mit Überstunden* dürfen keine Nachteile für Arbeitnehmer** haben.
  • Geringfügig Beschäftigte haben die selben Rechte und Pflichten wie Teil- und Vollzeit Arbeitnehmer.

Damit ist den Arbeitnehmern und dem Sozialstaat mehr geholfen als mit 8 Euro Mindestlohn, der dann systematisch mit z.B. den o.g. Methoden untergraben wird.

* Der Arbeitsvertrag umfasst z.B. 30 Stunden pro Woche, man darf aber min. 40 Stunden pro Woche arbeiten, was ja dann ein Vollzeit Arbeitsplatz sei
** neben den genannten Punkten Lohnfortzahlung  im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben die Arbeitnehmer im Falle der Entlassung auf einen geringeren Anspruch auf Arbeitslosengeld.